Mietra Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Inhalt 

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Mietobjekt
  4. Mietzeit 
  5. Miete  
  6. Kaution 
  7. Sonstige Pflichten des Mieters  
  8. Sonstige Vereinbarungen  
  9. Einzugsermächtigung-Lastschriftverfahren  
  10. Schließfachversicherung 
  11. Schließfachversicherung PLUS
  12. Schließfachversicherung PREMIUM  
  13. Widerrufsbelehrung  
  14. Anbieterkennzeichnung

  

1. Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mietra e.K., Heinrich-Heine-Str. 4b, 04651 Bad Lausick und Ihnen als Kunde (Mieter). 

 

2. Vertragsschluss 

Der Kunde mietet ein Schließfach online oder per Formular, welches bspw. in der Schule ausliegt. Der Vertragsschluss erfolgt je nach gewählter Sprache in Deutsch oder Englisch. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann nach dem Bestellvorgang nicht mehr abgerufen werden, sie erhalten den Vertragstext in Ihrer Bestätigungsmail als pdf-Dokument. Bitte bewahren Sie alle Dokumente und Nachrichten, die Sie von uns erhalten haben, sorgfältig auf.  Sie mieten ein Schließfach, indem Sie folgende Schritte durchlaufen: 

 

  1. Im ersten Schritt geben Sie den Ort, die Schule und den Mietbeginn sowie die Klassenstufe an.
  2. Im weiteren Anmeldevorgang geben Sie Ihre persönlichen Daten und die Bankverbindung für das Einzugsermächtigung-Lastschriftverfahren ein. 
  3. Bevor Sie nun die Bestellung des Schließfaches abschließen und die Bestellung absenden, kontrollieren Sie nochmal Ihre Daten. Senden Sie dann das Anmeldeformular ab.
  4. Nachdem Sie die Anmeldung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Anmeldung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Mietvertragsnummer, Fachgröße, Mietpreis etc.). Stimmen Sie der Anmeldebestätigung zu, geben Sie ein verbindliches Angebot ab und der Mietvertrag kommt zustande.

 

3. Mietobjekt 

Der Mieter erhält für sein Kind zur alleinigen Verfügung vom Vermieter ein Schulschließfach. Der Schlüssel bzw. die Zahlenkombination wird dem Mieter zugeschickt. Das Mietra Zahlenschloss darf nicht durch eigene Vorhangschlösser ausgetauscht werden. Der Vermieter ist berechtigt, fremde Vorhangschlösser ohne Ankündigung zu entfernen. Ein Fachtausch unter Mietern ist nicht gestattet. 

 

4. Mietzeit 

Die Vertragsdauer beläuft sich jeweils auf ein Schuljahr und verlängert sich um ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien gekündigt wird. Schulabgängern steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu. Der Schulabgang ist durch die Schule schriftlich zu bestätigen. 

 

5. Miete

Der Mietvertrag kommt mit dem Bankeinzug der Miete und der einmaligen Kaution zu Stande. Die Miete ist als Jahresbetrag fällig. Bei Anmietung im laufenden Schuljahr wird eine anteilige Miete erhoben. Bei ausstehenden Forderungen behält sich der Vermieter einen Schlosswechsel zu Lasten des Mieters vor. 

 

6. Kaution

Der Mieter zahlt für das Schließfach eine einmalige Kaution i.H.v. 30,00 € inkl. MwSt. Diese Kaution ist unverzinslich und rückzahlbar nach fristgerechter Kündigung und Kontrolle des Faches, sowie bei dem Zylinderschloss, der Rücksendung aller Originalschlüssel an den Vermieter, beim Mietra-Zahlenschloss der verschlossene Verbleib am Fach und beim Ladefach der einwandfreie Zustand der Ladeeinheit. Ausstehende Forderungen werden mit der Kaution verrechnet, sofern eine vertragsgerechte Kündigung vorliegt. 

 

7. Sonstige Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, das Schulschließfach pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Zum Vertragsende und zu jedem Schuljahresende ist das Fach restlos leer zu räumen. Während der Sommerferien werden vom Vermieter Wartungsarbeiten durchgeführt. Eine Haftung für den Schließfachinhalt wird vom Vermieter grundsätzlich nicht übernommen. Änderungen bezüglich Kontaktdaten und Bankverbindung sind dem Vermieter mitzuteilen. 

 

8. Sonstige Vereinbarungen

Die Schulleitung ist im Besitz eines Hauptschlüssels. Sie ist berechtigt, das Schließfach in Gefahrensituationen ohne Zustimmung des Mieters zu öffnen. Die Schule ist befugt, dem Vermieter geänderte Adressdaten oder den Schulabgang eines Mieters mitzuteilen. 

 

9. Einzugsermächtigung-Lastschriftverfahren

Im ersten Mietjahr werden die Miete, die Kaution und die Gebühr für sonstige gewählte Optionen im Einzugsermächtigung-Lastschriftverfahren innerhalb von einer Woche nach Vergabe des Schließfaches vom Konto des Mieters eingezogen. In den Folgejahren erfolgt die Abbuchung in der Regel gegen Ende der Sommerferien. Der Mieter erteilt dem Vermieter die Einzugsermächtigung. 

 

10. Schließfachversicherung

Die Schließfachversicherung kann zum Mietra-Schließfach hinzugebucht werden. Die Versicherung schützt den Schließfachinhalt mit bis zu 500 Euro pro Fach. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Bargeld, das am Fach angebrachte Schließsystem und Unterhaltungselektronik, insbesondere Handys, Smartphones, MP3-Player, Tablets und Laptops. Jeder Schaden, welcher durch Einbruchdiebstahl in das Fach hervorgeht, ist unverzüglich der Polizei zu melden. 

 

11. Schließfachversicherung PLUS

Die Schließfachversicherung PLUS kann zum Mietra-Schließfach hinzugebucht werden. Die Versicherung schützt den Schließfachinhalt mit bis zu 1000 Euro pro Fach inkl. elektronischer Geräte. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Bargeld. Jeder Schaden, welcher durch Einbruchdiebstahl in das Fach hervorgeht, ist unverzüglich der Polizei zu melden.

 

12. Schließfachversicherung PREMIUM

Die Schließfachversicherung PREMIUM kann zum Mietra-Schließfach hinzugebucht werden. Die Versicherung schützt den Schließfachinhalt mit bis zu 2000 Euro pro Fach inkl. elektronischer Geräte. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Bargeld. Jeder Schaden, welcher durch Einbruchdiebstahl in das Fach hervorgeht, ist unverzüglich der Polizei zu melden. 

 

13. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürlich Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 

 

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.  Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mietra e.K., Heinrich-Heine-Str. 4b, 04651 Bad Lausick, Telefon: +49 (0) 3 43 45/72 95-0, Telefax: + 49 (0) 3 43 45/72 95-25, E-Mail: info@mietra.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  Erhält der Verbraucher den Fachzugang erst nach Ablauf der oben genannten gesetzlichen Widerrufsfrist, gewähren wir ihm zusätzlich und aus Entgegenkommen über die genannte gesetzliche Regelung hinaus die Möglichkeit, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Fachzugangs ohne Angabe von Gründen, aber mittels einer eindeutigen Erklärung an uns, vom Vertrag zu lösen. 

 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rücksendung Entgelte berechnet.  Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.  Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch können Sie übermittelte Schließfachschlüssel auf unsere Kosten und Gefahr auf dem Postweg an uns zurücksenden. 

 

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts 

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt vorzeitig insbesondere bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. 

Ende der Widerrufsbelehrung 

 

Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

- An Mietra e.K., Heinrich-Heine-Str. 4b, 04651 Bad Lausick, Telefax: + 49 (0) 3 43 45/72 95-25, E-Mail: info@mietra.de: 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Mietvertrag Nr.: ……… über die Erbringung der folgenden Dienstleistung 

- Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

- Name des/der Verbraucher(s) 

- Anschrift des/der Verbraucher(s) 

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

- Datum  _______________ (*) Unzutreffendes streichen 

 

14. Anbieterkennzeichnung 

Mietra e.K. Heinrich-Heine-Str. 4b 04651 Bad Lausick Tel.: 03 43 45/72 95-0 (Montag-Freitag von 08:00-17:00 Uhr) Fax: 03 43 45/72 95-25 E-Mail: info@mietra.de Vertreten durch Jörg Trautner (Inhaber) Mietra e.K. Heinrich-Heine-Str. 4b 04651 Bad Lausick Amtsgericht Leipzig HRA: 12875 UStID: DE815673661

Kundenservice: info@mietra.de | Tel.: 03 43 45/72 95-0